Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de Kanzlei-Facebook-Seite Profil auf anwalt.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 0151-52068763 (Achtung: Nur bei Verhaftung und Hausdurchsuchung!) Kontaktformular Impressum Datenschutz
Liebe Autofahrerinnen und Autofahrer, Jeder von uns bewegt sich regelmäßig im öffentlichen Verkehrsraum, sei es als Fahrer eines Kraftfahrzeuges oder Elektrofahrzeuges, als Radfahrer oder als Fußgänger. Diese Häufigkeit und Vielzahl der Teilnehmer erhöhen das Risiko, im Rahmen von Verkehrsunfällen Schaden zu nehmen oder selbst Schaden zu verursachen. Und weil der Straßenverkehr derart gefahrbehaftet ist, findet eine entsprechende staatliche Kontrolle im Rahmen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts statt. Nicht zu vergessen ist das Verwaltungsrecht, wenn es z.B. um den Entzug und die Erteilung von Fahrerlaubnissen durch die Führerscheinstelle geht. Wer von uns wie und warum auch immer mit der juristischen Spezialmaterie des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts in Berührung oder gar in Konflikt gerät, sollte einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger hinzuziehen, der Spezialist in diesem Bereich ist. Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk bearbeitet Ihre verkehrsrechtlichen Mandate so gewissenhaft, als wären es seine eigenen. Nichts anderes haben Sie von Ihrem Anwalt zu erwarten. Die Kanzlei verfügt außerdem über eine umfangreiche Bibliothek mit Fachliteratur und Datenbanken zum Verkehrsrecht. Im Bereich des Straf- und Verkehrsrechts veröffentliche ich außerdem regelmäßig Rechtstipp, um Betroffenen erste Hilfestellungen zu geben. Ich bin berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Als Spezialist für Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren werde ich gerne bundesweit für Sie tätig. Einzelnes zu bestimmten Untergebieten des Verkehrsrechts erfahren Sie unter den entsprechenden Menüpunkten. Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Liebe Autofahrerinnen und Autofahrer, Jeder von uns bewegt sich regelmäßig im öffentlichen Verkehrsraum, sei es als Fahrer eines Kraftfahrzeuges oder Elektrofahrzeuges, als Radfahrer oder als Fußgänger. Diese Häufigkeit und Vielzahl der Teilnehmer erhöhen das Risiko, im Rahmen von Verkehrsunfällen Schaden zu nehmen oder selbst Schaden zu verursachen. Und weil der Straßenverkehr derart gefahrbehaftet ist, findet eine entsprechende staatliche Kontrolle im Rahmen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts statt. Nicht zu vergessen ist das Verwaltungsrecht, wenn es z.B. um den Entzug und die Erteilung von Fahrerlaubnissen durch die Führerscheinstelle geht. Wer von uns wie und warum auch immer mit der juristischen Spezialmaterie des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts in Berührung oder gar in Konflikt gerät, sollte einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger hinzuziehen, der Spezialist in diesem Bereich ist. Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk bearbeitet Ihre verkehrsrechtlichen Mandate so gewissenhaft, als wären es seine eigenen. Nichts anderes haben Sie von Ihrem Anwalt zu erwarten. Die Kanzlei verfügt außerdem über eine umfangreiche Bibliothek mit Fachliteratur und Datenbanken zum Verkehrsrecht. Im Bereich des Straf- und Verkehrsrechts veröffentliche ich außerdem regelmäßig Rechtstipp, um Betroffenen erste Hilfestellungen zu geben. Ich bin berechtigt, die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Als Spezialist für Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren werde ich gerne bundesweit für Sie tätig. Einzelnes zu bestimmten Untergebieten des Verkehrsrechts erfahren Sie unter den entsprechenden Menüpunkten. Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht
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